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Unfall was tun?
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Nach einem Unfall liegen oft die Nerven blank. Es gilt versicherungstechnische und verkehrsrechtliche Fehler zu vermeiden, um finanzielle Nachteile zu verhindern.
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Mietwagen
Schadenbehebung
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Unser Unfallservice
- schnelle und reibungslose Reparatur
- hochwertige Lackierarbeiten
- modernste Reparaturtechniken
- elektronische Karosserievermessung
- elektronische Achsvermessung
- hochwertige Werkstattausstattung
- qualifiziertes und geschultes Personal
Ersatzfahrzeug bei Unfall
Solange Ihr Fahrzeug unfallbedingt repariert wird, haben Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich Anspruch auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs. Die dafür entstehenden Mietwagenkosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung übernommen. Sogar im Falle eines Totalschadens, den Sie nicht reparieren lassen, haben Sie Anrecht darauf ein Unfallersatzfahrzeug zu mieten, solange Sie kein Ersatzfahrzeug gefunden haben (für gewöhnlich wird von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen ausgegangen).

Unfall was nun?
Als erstes ist immer zu klären ob eine Versicherung greift und den Schaden übernimmt!
Kaskoschaden
(Kaskoschäden unterliegen immer den jeweiligen Versicherungsvertragsbedingungen die es zu beachten gilt = Vertragsrecht.)
Vollkasko (eigenverschuldet)
- Umfasst alle Schäden die der Fahrer an seinem Fahrzeug verursacht und zusätzlich die Schäden der Teilkaskoversicherung
Teilkasko
Teilkasko umfasst:
- Wildschaden
Tipp: unbedingt Wildbescheinigung vom Jäger oder Polizei anfordern! Haare vom Wild mit Tesaband sicherstellen - Hagel-Sturmschaden evtl. Bestätigung vom Wetteramt
- Glasschaden Steinschlag mit Steinschlagpflaster oder Tesafilm verschließen
- Brandschaden
- Diebstahl / Vandalismus
- Marderbiss und Folgeschäden (je nach Vertrag)
Haftpflichtschaden
(Haftpflichtschäden sind im BGB gesetzlich geregelt welches dem Geschädigten besondere Rechte im Schadenfall einräumt)
Meldung an die eigene Autoversicherung ist nicht nötig wenn die Schuldfrage eindeutig ist und beim Gegner liegt.
- Freie Werkstattwahl
- Anspruch auf Leihwagen
- Freie Wahl eines Sachverständigen
Dokumentation des Schadens, Ermittlung Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Restwert, Festlegung der Reparaturdauer und des Reparaturweges (dieser in Absprache mit der Werkstatt)
- Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Recht auf einen Anwalt
- Nebenkosten
- Wertminderung
- Unkostenpauschale
Kleinschaden
Lackschadenfreie Reparatur
- Dellen von Einkaufswagen
- Delle von anderer Fahrzeugtür
- Hageldellen
Reparatur mit Teillackierung
- Kratzer an Außenspiegel und Stoßstange
- Schweller beschädigt durch Bordstein oder Begrenzungssteine

Unfallreparatur mit Miracle System
Sanfte Reparatur lässt die Karosseriestruktur unangetastet
Außenhautschäden mit Klebe und Schweißtechnik beheben
Außenhautschäden mit Teilersatz beheben
Anbauteile ersetzen
Unser Tipp
Achten Sie beim Abschluss einer neuen Versicherung auf optimale Tarife. Bei einigen neuen Tarifen kann Ihnen im Schadensfall die Versicherung vorschreiben, wo Sie ihr Fahrzeug reparieren lassen müssen.
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Tel. 09826/6552-0
Unfallreparatur an der Richtbank
An unserer neuen Richtbank können wir schnell und rationell
Auffahrschäden im Eckbereich zurückverformen
starke Seitenschäden beheben
Auffahrunfälle hinten zurückverformen
Rahmenschäden zurückverformen
Zur Schadensermittlung werden die Schäden elektronisch vermessen und mit einem Messprotokoll dokumentiert.
Totalschaden
- Fachgerechte Verwahrung des Fahrzeuges für die Zeit der Abwicklung
- Festlegung eines Wiederbeschaffungswertes durch SV der Versicherung oder Freien SV (Haftpflichtschaden)
- Restwertangebote ermitteln
- Mithilfe bei der Vermarktung des Unfallfahrzeuges durch und an Aufkäufer (welche evtl. auf internationalen Märkten mehr Erlös erzielen können)
